Kursanmeldung

Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Geburtsvorbereitung Intensiv mit PartnerIn     Termine ab 15.11.2025

Vorname* Nachname*
Ihr Geburtsdatum* Straße, Nr.*
PLZ* Ort*
Telefon Mobil
E-Mail* Versicherungsart* gesetzlich        privat
IK Nummer der Versicherung Versicherungs-Nr.
Voraussichtl. Entbindungstermin
Name PartnerIn

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AGB und Teilnahmebedingungen
Diese Anmeldung ist verbindlich.

Eine Stornierung ist per Mail: hebamme.josefine@posteo.de oder Brief bis spätestens 28 Tage vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10€ möglich. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr für gesetzlich Versicherte von derzeit 111,44€ sowie die Partnergebühr zu bezahlen.
Verschuldet die Kursleiterin einen Stundenausfall, z.B. durch Krankheit, werden diese Stunden nach Möglichkeit zu Ausweichterminen nachgeholt. Die Kursleiterin behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Die Partnergebühr für den Kurs wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Gebühr beträgt insgesamt 140€ und wird nach Erhalt der REchnung auf folgendes Konto überwiesen: GLS Bank Bochum, IBAN DE55 4306 0967 2028 3095 01

Gesetzlich Versicherte: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (7,96 € pro Zeitstunde), in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs nach Rechnungsstellung selbst- es gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes Hamburg (doppelter Satz, insgesamt für die Frau also 222,88€). Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

Bei Teilnahme an einem Onlinekurs erklärt sich die Teilnehmerin hiermit mit der Teilnahme am Geburtsvorbereitunskurs online einverstanden.



Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.