AGB und Teilnahmebedingungen für Geburtsvorbereitungskurse

Diese Anmeldung ist verbindlich.
Eine Stornierung ist per Mail: hebamme.josefine@posteo.de oder Brief bis spätestens 28 Tage vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10€ möglich. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr sowie die Partnergebühr zu bezahlen.
Verschuldet die Kursleiterin einen Stundenausfall, z.B. durch Krankheit, werden diese Stunden nach Möglichkeit zu Ausweichterminen nachgeholt. Die Kursleiterin behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Die Partnergebühr für den Kurs wird von einigen Krankenkassen anteilig übernommen, bitte fragen Sie hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Gebühr beträgt 140€/ ab 2026 150€ und wird vorab nach Eingang der Rechnung auf folgendes Konto überwiesen: Josefine Ende, GLS Bank Bochum, IBAN DE55 4306 0967 2028 3095 01

Gesetzlich Versicherte: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und richten sich nach dem Hebammenhilfevertrag. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Privatversicherte/ SelbstzahlerInnen: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs nach Rechnungsstellung selbst. Es gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes Hamburg (doppelter Satz). Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

AGB und Teilnahmebedingungen für Rückbildungskurse

Diese Anmeldung ist verbindlich.

Eine Stornierung ist per Mail: hebamme.josefine@posteo.de oder Brief bis spätestens 28 Tage vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10€ möglich. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr für gesetzlich Versicherte  sowie der Eigenanteil zu bezahlen.
Verschuldet die Kursleiterin einen Stundenausfall, z.B. durch Krankheit, werden diese Stunden nach Möglichkeit zu Ausweichterminen nachgeholt. Die Kursleiterin behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Der Eigenanteil wird vorab auf folgendes Konto überwiesen: GLS Bank Bochum, IBAN DE55 4306 0967 2028 3095 01

Gesetzlich Versicherte: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Hamburg. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs in Höhe des 2 fachen Satzes der Hebammengebührenordnung sowie den Eigenanteil selbst. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.